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Hinweise zu Sitzungen der SSV

Anwesenheitsbestätigung

Eine schriftliche Bestätigung über die Anwesenheit der betroffenen Person wird ihr mit der Bitte mitgegeben, diese bei der verantwortlichen Lehrkraft oder der Schulleitung einzureichen. Wir bitten zu beachten, dass in der Teilnahmebestätigung nicht die An- und Abreisezeit mitberechnet wird, jedoch muss die Person trotzdem über diese Zeit freigestellt werden. Im Zweifelsfall kann die Teilnahme über die Anwesenheitsliste im Nachhinein bestätigt werden.

Haftungsausschuss

Der Geschäftsführende Vorstand übernimmt keine Haftung für beschädigte, verlorene oder geklaute Wert- und Sachgegenstände.

Auszug aus der Verordnung über die Schülervertretungen und die Studierendenvertretungen

§12 Benachteiligungsverbot

(1) Schülerinnen und Schüler dürfen wegen ihrer Tätigkeit in der Schülervertretung weder bevorzugt noch benachteiligt werden; die Mitarbeit in der Schülervertretung kann bei der Beurteilung der Gesamtpersönlichkeit der Schülerin oder des Schülers berücksichtigt werden.
(2) Auf Antrag der Schülerin oder des Schülers gegenüber der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer beziehungsweise der Tutorin oder dem Tutor ist die Tätigkeit in der
Schülervertretung im Zeugnis zu vermerken.
(3) Wegen einer Tätigkeit in der Schülervertretung entschuldigte Fehlzeiten werden im Zeugnis nicht vermerkt.

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§13 Freistellung der Schülervertreterinnen und Schülervertreter in der Schule und an der Ausbildungsstelle

(1) Die Mitglieder der Schülervertretung sind in erforderlichem Umfang für ihre Tätigkeit in der Schülervertretung von der Schulleiterin oder dem Schulleiter freizustellen.
(2) Mitglieder der Schülervertretung an den beruflichen Teilzeitschulen sind von ihren
Ausbildungsstellen an einem Tag eines jeden Monats ab 10.00 Uhr für die Tätigkeit in der Schülervertretung freizustellen.
(3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll weitergehende Freistellungsanträge, die durch Tätigkeiten in der Schülervertretung geboten sind, gegenüber dem Arbeitgeber unterstützen.
(4) Absatz 3 gilt entsprechend für Abendschulen.

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