Geschäftsordnung
I. Stadtschülerrat Marburg §1 Mitglieder und Stimmrecht (1) Der Stadtschülerrat (SSR) wird von jeweils zwei gewählten Vertretern der weiterführenden Schulen (Sekundarstufe I und II sowie… Weiterlesen »Geschäftsordnung
I. Stadtschülerrat Marburg §1 Mitglieder und Stimmrecht (1) Der Stadtschülerrat (SSR) wird von jeweils zwei gewählten Vertretern der weiterführenden Schulen (Sekundarstufe I und II sowie… Weiterlesen »Geschäftsordnung